GRW-Förderung wird erhalten, Förderung ländlicher Entwicklung soll gekürzt werden
In dem Anfang des Monats vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 konnte eine Absenkung der Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verhindert werden. Für die ländlichen Regionen sind allerdings im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) umfangreiche Kürzungen vorgesehen.
Nach dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung soll im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 2024 auf dem Niveau der bisherigen Finanzplanung in Höhe von rd. 680 Mio. € fortgeführt werden. Ergänzend ist geplant, das GRW-Sonderprogramm mit insgesamt 137,7 Mio. € zur Umsetzung des Zukunftspakets „Sicherung der PCK und Transformation in den Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ fortzuführen.
Der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umfasst keinen expliziten Sonderrahmenplan für die ländliche Entwicklung mehr. Im Jahr 2023 betrug dieser Haushaltstitel noch 160 Mio. Euro, die komplett für ländliche Entwicklung vorgesehen waren. Diese wird jedoch weiterhin im Rahmen des nun reduzierten „allgemeinen Rahmenplan“ der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) durch das BMEL finanziert. Dieser Haushaltstitel umfasst 2024 rund 57 Mio. Euro weniger als 2023.
Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Aufrechterhaltung der GRW ein wichtiges Zeichen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Nach der erfolgreichen Reform der GRW hin zu einer stärkeren Förderung einer klimafreundlichen Wirtschaftsstruktur wäre es kaum vermittelbar gewesen, wenn strukturschwache Regionen bei der wirtschaftlichen Transformation und auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit ausgebremst werden. Der DStGB hatte sich für die Aufrechterhaltung und die im Koalitionsvertrag verankerte Dynamisierung der GRW-Mittel ausgesprochen.
Stark kritisiert wird aus kommunaler Sicht die Abschaffung des Sonderrahmenplans ländliche Entwicklung im Haushalt des BMEL. Dies könnte ländliche Räume als Lebensstandorte schwächen. Vielerorts entstandene Entwicklungskonzepte der Städte und Gemeinden könnten mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden. Wie bei der GRW werden auch bei der GAK Infrastrukturen finanziert die Einheimischen oder auch Touristen zugutekommen. Mit der Kürzung der Bundeszuschüsse würden die korrespondieren Ländermittel (40 Prozent bei der GAK) ebenfalls entfallen, sodass in der Summe deutlich mehr öffentliche Fördergelder fehlen würden. Die Instrumente GRW und GAK haben zudem eine hohe Multiplikatorwirkung (1 Euro Förderung bewirkt 5 bis 7 Euro private Investitionen).
Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 finden Sie anbei und weitere Informationen auch hier.
Quelle: Information des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 6.7.23